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Autor Thema: Illegale Downloads: Wer war´s?  (Gelesen 469 mal)
Backdraft
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« am: April 14, 2008, 23:16:14 »

Bei Urheberrechtsverletzungen kann nur derjenige straf- und zivilrechtlich belangt werden, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Und das ist trotz gespeicherter Daten nicht eindeutig festzustellen.

Tausende von Tauschbörsennutzern in Deutschland, darunter viele, die sich das Computerspiel Earth 2160 aus dem Web gezogen hatten, wurden in den letzten Monaten wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt. Die Verbindungsdaten, über die sich Provider und Nutzer feststellen lassen, hat die Firma Logistep ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat viele Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von bis zu 500 Euro eingestellt. Für die mutmaßlichen Täter ist der Fall damit jedoch nicht erledigt – der Spiele-Anbieter macht Schadenersatzansprüche geltend, verbunden mit einer Abmahnung.

Straf- und zivilrechtlich belangt werden kann jedoch nur derjenige, der die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Und das ist trotz der gespeicherten Daten nicht eindeutig festzustellen, wie Rechtsanwalt Johannes Richard ausführt (http://www.internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm). Der Inhaber eines Internet-Anschlusses muss nicht zwangsläufig der Nutzer sein. Auch über einen WLAN-Hotspot können alle möglichen Leute Tauschbörsen nutzen.
In einschlägigen Foren kursieren außerdem Gerüchte, dass auch der Up- und Download von Fake-Dateien abgemahnt wird. „Fake-Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Original-Dateien, können aber nicht ausgeführt werden“, heißt es bei Logistep (http://www.logistepag.de/fakedecoy.htm). Fake-Dateien sind also nicht als solche erkennbar. Ihr Up- und Download dürfte daher nach Meinung von Juristen zumindest keine zivilrechtlichen Ansprüche nach sich ziehen.
Wer sich übrigens zu Unrecht abgemahnt fühlt, kann eine negative Feststellungsklage einreichen. Die Beweislast, dass eine Abmahnung berechtigt ist, liegt ausschließlich beim Abmahner.

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/127475/illegale_downloads_wer_wars/index.html
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« Antworten #1 am: April 14, 2008, 23:27:08 »

Wie Kinder zu Kriminellen werden

Illegale Musik aus dem Internet: Was einer Amerikanerin eine Strafe über 220.000 Dollar einbrachte, kann auch in Deutschland teuer werden. Anwalt Clemens Rasch hat schon über 50.000 User erwischt und mit hohen Summen abgemahnt. Unter den Ertappten sind viele Kinder.
Ein Name schreckt Internet-Nutzer in ganz Deutschland: Clemens Rasch. Der Anwalt verschickt im Auftrag der Musikindustrie Unmengen von Abmahnungen, nach eigenen Angaben 5000 Stück jeden Monat. Bis zu 100 Ermittler hat er im Einsatz, sie scannen täglich bekannte Tauschbörsen. In ihrem Visier: User, die urheberrechtlich geschütztes Material anbieten. Über 50.000 Menschen hat Rasch schon erwischt.

Zwischen 3000 und 10.000 Euro sollen die Ertappten berappen. Wenige Tage haben sie Zeit für eine Reaktion - sonst wird es noch teurer. In einem Zivilverfahren kann es um einen Streitwert von 100.000 Euro gehen. Zusätzlich kann es zu einer Verurteilung in einem Strafverfahren kommen.

"Es soll wehtun"
Die Plattenbranche macht Ernst, Ausreden oder Flehen helfen nichts. Die Abmahnwelle soll nicht nur ein Signal setzen. "Es soll wehtun", sagt Rasch zu stern TV. Die meisten Menschen wüssten, dass der Musiktausch illegal sei, aber es fehle der Wille, sich danach zu richten. "Jedermann macht es, weil alle glauben, dass sie nicht erwischt werden. Das ist eine Massenstraftat." Tatsächlich wird Rasch die Arbeit nicht so schnell ausgehen. Einer GfK-Studie zufolge haben im vergangenen Jahr 7,5 Millionen Deutsche einschlägige Tauschbörsen besucht, in denen überwiegend illegales Material steht.

Dort sind vor allem Kinder und Jugendliche unterwegs, die die möglichen Konsequenzen unterschätzen. Der Verbraucheranwalt Christian Solmecke sagt: "95 Prozent der Täter sind minderjährig." Für die meisten Kinder ist das sogenannte Filesharing ein harmloses Hobby - bis die Eltern Post von Rasch bekommen.

Dann sitzt der Schock tief. Mindestens 3000 Euro sollen die Abgemahnten sofort zahlen - für manche Familien eine ruinöse Summe. Viele Eltern verstehen kaum, welches Vergehen ihren Kindern vorgeworfen wird. Sie haben keine Ahnung, was Tauschbörsen sind oder wie sie funktionieren. Und sie wären nie auf die Idee gekommen, dass schon wenige Klicks ihrer Sprösslinge zu so horrenden Abmahnsummen führen können. Der heimische PC - eine Falle, die Kinder zu Kriminellen macht?
"Kosten zu hoch gegriffen"
Christian Solmecke, der sich auf IT-Recht spezialisiert hat, meint: "Die Kosten, die die Musikindustrie den Leuten aufbrummt, sind deutlich zu hoch gegriffen." Auch eine geringere Abmahngebühr würde genügend Abschreckung erzielen. Tatsächlich sieht ein aktueller Gesetzesentwurf vor, zumindest die Anwaltsgebühren auf 50 Euro in Bagatellfällen zu begrenzen.

Kritisch findet Solmecke auch, dass "die Musikindustrie die Staatsanwaltschaften instrumentalisiert, um ihre eigenen finanziellen Interessen zu verfolgen." Tausende von verdächtigen IP-Nummern (Adressen von Computern) landen jeden Monat auf den Schreibtischen der Staatsanwälte, aber die Mehrzahl der angestoßenen Strafverfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ein großer Schock ist das Ziel
Das interessiert die Musikindustrie wenig. Denn sie will vor allem in Besitz der Personendaten kommen. Über Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft erfährt sie die Namen und Adressen der ermittelten User. Dann kommen Anwälte wie Clemens Rasch zum Zuge: Sie können nun abmahnen - und in deutschen Kinderzimmern gehörig Schrecken verbreiten.

Auch der Musikindustrie brächte es keinen Spaß, ihre eigenen potenziellen Kunden zu verklagen, meint Rasch. Aber das sei der einzige Weg, um größeren Respekt vor geistigem Eigentum zu erreichen. "Wir können nicht jeden erwischen", sagt er, "aber wir wollen, dass die Botschaft ankommt: 'Es kann auch dich treffen.'"

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KVB
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« Antworten #2 am: April 14, 2008, 23:55:54 »

Ein glück das ich nix illegal aus dem Web ziehe!!!!! dfr002 dfr002 dfr002
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mfg

KVB
lordgurke
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« Antworten #3 am: April 15, 2008, 19:47:30 »

genau wie ich  bravo bravo bravo bravo bravo bravo  ppsstt ppsstt ppsstt
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« Antworten #4 am: April 15, 2008, 23:48:56 »

Heut zu tage solte man sich genau überlegen was man tut, die zeiten von E- Mule und co. sind vorbei.

smile smile smile
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atrsc2003
den Individuellen Titel weiß ich noch nicht:-)
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« Antworten #5 am: April 16, 2008, 00:05:37 »

Heut zu tage solte man sich genau überlegen was man tut, die zeiten von E- Mule und co. sind vorbei.

smile smile smile

Sooo isses....und ich kann nur jedem abraten das Teil zu nutzen!
Warum.....das kann ich wohl schlecht hier erklären, es ist nur ganz einfach so das seid dem 1.1.08 das ziehen von Musik ebenso verboten ist, wie der Besitz!

Andreas
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« Antworten #6 am: April 16, 2008, 00:42:40 »

Das ganze Problem den so genannten Tauschbörsen ist, das man nicht nur Musik Filme etc. saugt sonder auch gleichzeitig Anbieter für andere nutze ist. Und so bekommt man gleich noch eine Strafe wegen illegalem vergib von Musik Filmen etc. Die meisten Nutzer dieser Tauschbörsen wissen aber in den seltensten Fällen das man nicht nur Nutzer sonder gleichzeitig auch  Anbieter  ist.
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