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Autor Thema: Der neue Perosnalausweis.  (Gelesen 420 mal)
Zicke
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Beiträge: 879



« am: Oktober 12, 2010, 14:17:03 »

Das kann der digitale Personalausweis
11.10.10
Alle Informationen auf einem Chip
Ab 1. November ist er da - der neue Personalausweis. Das neue Dokument wird ein richtiger Alleskönner sein, der viele Alltäglichkeiten vereinfachen soll. Gleichtzeitig warnen Datenschützer aber auch vor dem gläsernen Bürger. Im Einzelnen kann der neue Personalausweis folgendes:

Auf den ersten Blick sieht man gleich das viel handlichere Format: Er ist so groß wie eine Checkkarte. Doch das sind nur Äußerlichkeiten. Herzstück des digitalen Personalausweises ist ein RFID-Chip. Auf diesem Chip sind alle Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, ein biometrisches Passbild und auf Wunsch der Fingerabdruck gespeichert. Bei einer Adressänderung wird wie bisher ein Aufkleber reichen und der Chip wird mit der neuen Adresse aktualisiert.


Für Regierung und Behörden ist die wichtigste Veränderung, das biometrische Foto. Es ermöglicht, so das Bundesinnenministerium, "eine effiziente und sichere Personenkontrolle", die bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen soll. Diese Daten dürfen nur von der Polizei und bei Grenzkontrollen ausgelesen werden.

Der Chip auf dem neuen Personalausweis überträgt seine Daten per Funk auf die Lesegeräte der Kontrollbeamten. Dadurch könnte in Zukunft das zeitraubende, händische Kontrollieren entfallen und die Abfertigung an Grenzen und Flughäfen deutlich beschleunigt werden. Die Daten sind natürlich verschlüsselt. Das biometrische Passbild wird mit Hilfe von Spezialkameras mit dem tatsächichen Aussehen verglichen.

Das kann der digitale Personalausweis

Elektronische Unterschrift
Der neue Personalausweis soll künftig die eigenhändige Unterschrift ersetzen können. Beispielsweise können Sie mit der neuen Ausweis-Karte und einer Geheimzahl einen rechtverbindlichen Vertrag im Internet abschließen.

Mit der digitalen Signatur des neuen 'Perso' können Sie sich über das Netz identifizieren. Für diese Online-Ausweisfunktion (auch: eID-Funktion) brauchen Sie den neuen Personalausweis, eine persönliche 6-stellige PIN und ein spezielles Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist.

Es gibt drei verschiedene Typen von Lesegeräten: Basis-Kartenleser, Standard-Kartenleser und Komfort-Kartenleser. Für die digitale Unterschrift brauchen Sie den Komfort-Kartenleser. Für die Schnellen: 1,5 Millionen Geräte gibt es vom Staat gratis oder verbilligt.

Für die Verarbeitung der Daten ist außerdem eine bestimmte Software notwendig, die der Bund im Internet als Download zur Verfügung stellt.

Behördengänge im Netz
Mit der eID-Funktion lassen sich in Zukunft lästige Behördengänge einsparen, wie z.B. KFZ-Anmeldungen und die Steuererklärung. Aber auch für den privaten Gebrauch birgt der neue Ausweis laut dem Bundesministerium mehr Sicherheit beim Einkauf im Internet.

Mit der Online-Ausweisfunktion sollen persönliche Daten besser geschützt sein, da sich auch die Anbieter von Dienstleistungen ausweisen müssen. So soll diese Funktion die Gewissheit schaffen, dass der Verkäufer im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Seine Identität belegt er mittels eines staatlichen Berechtigungszertifikates. Phishing, also das Abfangen von Nutzerdaten mithilfe gefälschter Internet-Seiten, soll dann nicht mehr möglich sein.

Auch an Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos und Fahrräder oder beim Einchecken im Hotel können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises einsetzen. Welche Daten herausgegeben werden, bestimmen Sie ganz alleine. Wird z.B. das Geburtsdatum gar nicht gebraucht, können Sie diese Datenherausgabe unterdrücken.

Ist der Fingerabdruck Pflicht?
Eigentlich war angedacht, dass der Fingerabdruck für jeden Pflicht werden würde. Nach heftigen Protesten ist die Abgabe und die Speicherung eines solchen Abdrucks jetzt freiwillig. Von den Behörden und vom Innenministerium wird die Abgabe empfohlen. Datenschützer sehen das aber anders. Im Ausland, wo Datenschutz nicht so streng gehandhabt wird wie in Deutschland, könnten die Daten gespeichert und missbraucht werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt: "Das Problem ist, dass ich meine Fingerabdrücke nicht wechseln kann, wenn sie kompromittiert sind."

Gültigkeit
Die alten Personalausweise behalten alle ihre Gültigkeit. Laufen sie aber ab, gibt es ab 1. November nur noch die neuen Ausweise. Diese sind wie die alten zehn Jahre gültig. Wer unter 24 Jahren ist, muss nach sechs Jahren ein neues Dokument beantragen.

Der Neue: Ein teures Vergnügen
Der neue Personalausweis wird richtig teuer. Für den alten Ausweis mussten Bürger ab 24 Jahren acht Euro zahlen. Jetzt sind es 28,80 Euro. Rechnet man die teureren biometrischen Fotos dazu wird so ein Ausweis ein kostspieliges Vergnügen. Für unter 24-Jährige kostet das neue Dokument 22,80 Euro, für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist es kostenlos.

Extra-Gebühren werden für das nachträgliche Aktivieren der Online-Funktion fällig, das kostet dann sechs Euro. Das Deaktivieren ist kostenfrei. Wer also die Funktionen erst einmal testen möchte, und sich dann dagegen entscheidet, hat nur die Gebühren für den neuen Ausweis zu zahlen. Das Sperren bei Verlust ist kostenlos. Ganz schlaue Sparfüchse können bis zum 31. Oktober ihren alten Ausweis für lediglich acht Euro verängern.

Wer außerhalb des europäischen Schengen-Gebiets verreisen will, braucht einen Reisepass. Innerhalb reicht der Personalausweis für den Grenzübertritt. Für Personen über 16 Jahre gilt in Deutschland eine Ausweispflicht - dafür braucht es einen Personalausweis oder einen Reisepass.


Quelle: http://www.rtl.de/cms/ratgeber/reisen_freizeit_hobby/digitaler-personalausweis.html


Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören, also viel spaß beim lesen und antworten.

lg Zicke
Gespeichert

Eure
    Zicke
DjRobby
User
Schlitzohr
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Beiträge: 302



« Antworten #1 am: Oktober 18, 2010, 15:17:47 »

Ich finde das ganz gut so das der neu Ausweis kommt .l.g.DjRobby byeby
Gespeichert

Bin ein Mensch mit einen Lach da ist.....L.G.dj Robby
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